Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten und in häuslicher Umgebung versorgt werden, haben Anspruch auf regelmäßige Beratungseinsätze gemäß § 37.3 SGB XI. Diese Einsätze dienen nicht nur dazu, die Qualität der Pflege zu sichern, sondern auch pflegende Angehörige zu unterstützen.
Mit unserem Beratungsangebot stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihre Fragen zu klären, die Pflege zu optimieren und Hilfestellungen im Pflegealltag zu bieten.
Büro:
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Erreichbarkeit der Rufbereitschaft:
Montag – Sonntag
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