FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wie schnell kann HERZ-Intensiv mit der Versorgung beginnen?

Für die Intensivpflegeversorgung brauchen wir eine Vorlaufzeit, wir sprechen dies ab mit dem Sozialdienst im Krankenhaus, den Angehörigen und dem vorläufigen Pflegedienst. Wir sorgen für eine professionelle Überleitung des Kunden aus dem Krankenhaus nach Hause.

Wir sorgen für ein festes Team beim Patienten.

Wie schnell kann HERZ-Ambulant mit der Versorgung beginnen?

Sofern wir Kapazitäten frei haben, können wir in der Regel am Folgetag mit der Pflege Zuhause beginnen.

Ich habe einen Pflegegrad, muss ich dann noch etwas für den Pflegedienst dazu bezahlen?
Das ist davon abhängig, welcher Pflegegrad vorliegt und wie viel Unterstützung Sie benötigen. Der Gesetzgeber hat die Pflegeversicherung als eine Art Teilkaskoversicherung konzipiert. Es kann also sein, dass Sie gerne mehr Unterstützung, Pflege und Betreuung hätten, als Ihr Pflegegrad abdeckt. Dann müssen Sie die Leistungen darüber hinaus selbst bezahlen. Das halten wir aber transparent vorab in einem Pflegevertrag fest. So gibt es keine Überraschungen und Sie können immer sicher sein, welche Kosten auf Sie zukommen. Sollte sich Ihr Bedarf ändern, können unsere erfahrenen Pflegekräfte übrigens sehr gut einschätzen, ab wann ein Antrag auf Höherstufung in den nächsten Pflegegrad sinnvoll ist. Dann unterstützen wir Sie auch gerne bei der höheren Einstufung der Gutachtertermine seitens des MDK
Wie lange ist die Kündigungsfrist?

Pflegebedürftige können nach dem Gesetz den Pflegevertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Der Pflegedienst kann den Vertrag nur mit einer Frist von 4 Wochen beenden.

Was ist eine Kombinationsleistung?
Erhält eine pflegebedürftige Person (Pflegegrad 2-5) aus der Pflegeversicherung für die häusliche Pflege Pflegegeld sowie Pflegesachleistungen, spricht man von Kombinationspflege. Das heißt, der Pflegebedürftige wird zu Hause sowohl von einem Angehörigen als auch von einem Pflegedienst versorgt und betreut. Sofern das Budget für Sachleistungen durch den Pflegedienst nicht ausgeschöpft worden ist, erhält der Pflegebedürftige ein anteiliges Pflegegeld. Dazu muss er vorab ein Antrag auf Kombinationsleistungen bei der Pflegekasse stellen. Wer sich für die Kombination von Geld- und Sachleistungen entschieden hat, ist daran 6 Monate gebunden und kann während dieser Zeit nicht wieder wechseln.
Warum unsere Mitarbeiter nicht „jedem“ (Nachbarn, Angehörigen) Auskunft geben dürfen.
Wir nehmen Datenschutz und Schweigepflicht sehr ernst. Daher dürfen wir nur Personen Auskunft geben, die der Kunde zuvor benannt bzw. bevollmächtigt hat. Vertraulichkeit gilt übrigens auch für Auskünfte über unsere Mitarbeiter.