Pflegebedürftigkeit erkennen und Pflegeleistungen in Anspruch nehmen: Ein Leitfaden für Betroffene und Angehörige

Pflegebedürftiger alter Mann im Rollstuhl schaut mit seiner jungen Tochter auf einen See bei Sonnenuntergang im Herbst.

"Ein Leitfaden für Betroffene und Angehörige"

Pflegebedürftigkeit kann abrupt durch Ereignisse wie einen Unfall auftreten oder sich schleichend entwickeln. Oft bemerkt man allmählich, dass alltägliche Aufgaben schwerer fallen, sei es die Beweglichkeit oder die Selbstpflege. Auch wenn zunehmend Schwierigkeiten auftreten, sich zeitlich oder räumlich zu orientieren, sind das Anzeichen dafür. Es reicht, wenn die selbstständige Bewältigung des Alltags nicht mehr möglich ist, um als pflegebedürftig zu gelten.

 

Die Bestimmung des Pflegegrades ist für diese Menschen ein entscheidender Schritt, um notwendige Unterstützung zu erhalten. In Deutschland variieren die Pflegegrade von 1 bis 5, abhängig von der Schwere der Pflegebedürftigkeit. Die Einstufung beeinflusst direkt den Umfang der Leistungen, die von der Pflegeversicherung übernommen werden.

 

Die Festlegung des Pflegegrades erfolgt durch eine umfassende Begutachtung, die meist vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) durchgeführt wird. Dabei wird die Selbstständigkeit der betroffenen Person in sechs Lebensbereichen bewertet, einschließlich Mobilität, kognitive Fähigkeiten und die Gestaltung des Alltags. Die ermittelten Beeinträchtigungen werden in Punkte umgerechnet und bestimmen den Pflegegrad.

 

Wichtige Fragen zur Antragsstellung und Beurteilung


Wie und wo wird der Antrag gestellt?

Der Antragsprozess beginnt in der Regel mit der Einreichung eines formellen Antrags bei der Pflegekasse, die Teil der Krankenversicherung des Antragstellers ist. Der Zeitpunkt der Antragstellung ist entscheidend, denn oft wird gewartet, bis der Bedarf offensichtlich wird, was nicht immer ideal ist. Es wird empfohlen, frühzeitig zu handeln und den Antrag zu stellen, sobald erste Anzeichen für einen Unterstützungsbedarf erkennbar sind, um zeitnah die notwendige Hilfe zu erhalten. Eine wichtige Voraussetzung für den Antrag ist, dass die betreffende Person in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung geleistet hat, entweder über eine gesetzliche Pflegeversicherung oder eine private Pflichtversicherung. Bei pflegebedürftigen Kindern wird diese Voraussetzung erfüllt, wenn mindestens ein Elternteil entsprechende Beiträge geleistet hat.

 

Die betroffene Person sollte den Antrag am besten selbst stellen – so lange sie dazu in der Lage ist. Falls die Person dazu nicht mehr imstande ist, dann muss dem Antrag auch eine Vollmacht beigefügt werden oder ein Betreuungsausweis, falls der Betreuer und kein Bevollmächtigter den Antrag stellt.

 

Wie lange dauert die Beurteilung?

 

Die Entscheidung über den Antrag erfolgt nach der Begutachtung, in der Regel innerhalb von fünf Wochen. In dieser Zeit wird der Pflegegrad festgelegt und der Antragsteller sowie seine Pflegekasse informiert. Die Entscheidung basiert auf der Gesamtheit der ermittelten Punkte und dem daraus resultierenden Pflegebedarf.

 

Wie sollte ich mich auf die Begutachtung vorbereiten?

 

Zur Vorbereitung auf die Begutachtung bei Ihnen Zuhause ist es hilfreich, ein Pflegetagebuch zu führen, in dem die täglichen Herausforderungen und benötigte Unterstützung dokumentiert werden. Informieren Sie sich zudem über die Begutachtungskriterien und stellen Sie alle medizinischen Unterlagen sowie Informationen zu bisherigen Behandlungen bereit. Es ist auch ratsam, eine Vertrauensperson bei der Begutachtung dabei zu haben. 

 

5 wichtige Tipps für das Gutachten:

 

  1. Tragen Sie ihre medizinischen Berichte und Notizen zusammen – alle relevanten Unterlagen, wie Atteste, ärztliche Berichte, Krankenhausberichte oder Medikamentenpläne sind für die Beurteilung relevant

     

  2. Eine verfälschte Darstellung kann dazu führen, dass Leistungszuschüsse abgelehnt werden. Seien Sie aufrichtig – Der Gutachter benötigt eine realistische Einschätzung der Situation der betroffenen Person.

     

  3. Die betroffene Person wird getestet – Falls eine Pflegeperson anwesend ist, sollte sie die betroffene Person nicht unterstützen. Es sollen ausschließlich die psychischen und physischen Fähigkeiten der betroffenen Person getestet werden.
  4. Keine Hektik und Bewahren Sie Ruhe – Die Bewertung soll erst beginnen, wenn alle Beteiligten anwesend sind.

     

  5. Achten Sie auf Vollständigkeit – Möglicherweise haben die Gutachter bereits aufgrund ihres Eindrucks oder des Katalogs bestimmte Standpunkte zu Fragen eingenommen.

 

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