Pflegegrade, Einstufung, Module: Was kommt da alles auf mich zu?

Tipps und Tricks vom Pflegeprofi aus Neu-Isenburg.

 

Die Bestimmung des Pflegegrades ist ein entscheidender Schritt für Menschen, die aufgrund ihres Gesundheitszustands Unterstützung benötigen. Doch wie genau erfolgt diese Einstufung und was bedeuten die verschiedenen Pflegegrade? In diesem Beitrag werfen wir einen detaillierten Blick auf den Prozess der Pflegegradeinstufung und wie er funktioniert.

 

 

 

Was sind Pflegegrade?

 

Pflegegrade dienen dazu, den individuellen Pflegebedarf einer Person zu bestimmen. Sie wurden im Zuge der Pflegereform eingeführt und lösten die bisherigen Pflegestufen ab. Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade, die von geringer Beeinträchtigung (Pflegegrad 1) bis zu schwerster Beeinträchtigung (Pflegegrad 5) reichen.

 

 

 

Wie wird der Pflegegrad bestimmt?

 

Die Bestimmung des Pflegegrades basiert auf einer umfassenden Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere autorisierte Gutachter. Diese Prüfung bewertet die Selbstständigkeit der Person in verschiedenen Lebensbereichen wie Mobilität, geistige Fähigkeiten und Alltagsbewältigung. Die Ergebnisse fließen in ein Punktesystem ein, das dann zur Zuweisung eines Pflegegrades führt.

 

Die Einstufung eines Pflegegrades erfolgt anhand verschiedener Module, die die unterschiedlichen Aspekte der Pflegebedürftigkeit abdecken. Hier sind die Module im Detail erklärt:

 

 

Modul 1: Mobilität (Beweglichkeit)

In diesem Modul wird die körperliche Beweglichkeit bewertet, indem überprüft wird, ob die betroffene Person selbstständig in der Lage ist, ihre Körperhaltung zu ändern und sich fortzubewegen. Es wird beispielsweise geprüft, ob Hilfsmittel wie ein Gehstock oder Rollator erforderlich sind. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Schürzengriff, der die Fähigkeit beschreibt, hinter dem Rücken beide Hände zusammenzubringen, ähnlich wie beim Binden einer Schürze. Dazu gehören Aktivitäten wie das eigenständige Drehen im Bett und die Fähigkeit, sich ohne Unterstützung zu bewegen. Das Modul Mobilität fließt mit 10 Prozent in die Gesamteinschätzung ein.

 

 

Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (verstehen und reden)

 

Dieses Modul befasst sich mit dem Verstehen und Reden. Es wird geprüft, ob die betroffene Person geistig dazu in der Lage ist, sich in ihrer Umgebung zurechtzufinden, zielgerichtete Handlungen durchzuführen und Gespräche zu führen. Das Modul Geistige und kommunikative Fähigkeiten macht 7,5 Prozent an der Gesamtbewertung aus.

 

 

Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

 

Hier werden Verhaltensweisen wie Unruhe, Ängste und Aggressionen bewertet, die für die betroffene Person und ihre Angehörigen belastend sein können. Auch Abwehrreaktionen bei pflegerischen Maßnahmen werden hier berücksichtigt. Das dritte Modul erhält bei der Gesamtbewertung ebenfalls eine Gewichtung von 7,5 Prozent.

 

 

Modul 4: Selbstversorgung

 

Dieses Modul umfasst Tätigkeiten zur Versorgung des Körpers wie Waschen, Anziehen, Essen und Trinken sowie die Benutzung der Toilette. Es wird geprüft, ob die betroffene Person diese Tätigkeiten selbstständig ausführen kann. Das vierte Modul hat bei der Begutachtung die größte Gewichtung – sie liegt bei 40 Prozent.

 

 

Modul 5: Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

 

Hier wird untersucht, ob die betroffene Person ärztlich verordnete Maßnahmen selbstständig umsetzen kann und wie häufig Unterstützung erforderlich ist. Das fünfte Modul wird bei der Gesamteinschätzung mit 20 Prozent gewichtet.

 

 

Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

 

In diesem Modul wird geprüft, ob die betroffene Person ihren Alltag selbstständig gestalten kann und in der Lage ist, soziale Kontakte zu pflegen. Das sechste Modul erhält bei der Begutachtung eine Gewichtung von 15 Prozent.

 

Die Bewertung in jedem Modul trägt zur Gesamtbewertung des Pflegegrades bei und hilft dabei, den individuellen Pflegebedarf der betroffenen Person zu ermitteln.

 

 

 

Die einzelnen Pflegegrade im Überblick

 

Pflegegrad 1:
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 2:
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 3:
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 4:
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 5:
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung rund um die Uhr

 

 

Was wird bei der Begutachtung berücksichtigt?

 

Die Begutachtung erfolgt anhand verschiedener Kriterien wie der Mobilität, der kognitiven Fähigkeiten, der Alltagskompetenz und der Selbstversorgungsfähigkeiten. Dabei werden auch Aspekte wie die Notwendigkeit von Hilfsmitteln und die Anzahl der Unterstützungsleistungen durch Angehörige oder Pflegekräfte berücksichtigt.

 

 


Der Pflegegradsantrag 

 

Für den Antrag auf einen Pflegegrad ist in der Regel ein formeller Antrag bei der Pflegekasse notwendig, den üblicherweise ein Arzt oder anderes medizinisches Fachpersonal in der Praxis oder im Krankenhaus stellt. Die Entscheidung über den Pflegegrad erfolgt dann auf Basis der vorliegenden medizinischen Informationen und der Ergebnisse der Begutachtung.

 

Die Bestimmung des Pflegegrades ist ein wichtiger Schritt für Menschen, die auf Pflege angewiesen sind. Durch eine gründliche Begutachtung werden die individuellen Bedürfnisse ermittelt und entsprechende Leistungen gewährt. Es ist wichtig, sich über den Prozess der Pflegegradeinstufung zu informieren und im Bedarfsfall professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Krankenkassen und Pflegedienste können hierzu beraten und unterstützen, um sicherzustellen, dass die bestmögliche Versorgung gewährleistet wird.

 

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